In Deutschland gibt es seit 01. Januar 1981 das sogenannte Transsexuellengesetz (TSG), das das Leben von trans (1) und inter (2) Menschen massiv beeinflusst, be-/ausgrenzt und Zwangsmaßnahmen vorsieht, wenn es zum Beispiel darum geht, den eigenen Personenstand zu ändern oder auch den eigenen Vornamen.
Ein paar Dinge, beispielsweise die Zwangsscheidung (bis 2009), wenn eine Partnerperson sich in einer Ehe als trans geoutet hat und auch offiziell trans leben wollte, oder auch die Zwangssterilisation (bis 1991), wurden aus dem Gesetz gestrichen. Doch noch immer können trans Personen nicht ungehindert durch Bürokratie und auferlegte, meist übergriffige Gutachtenerstellungen ein diskriminierungsfreies Leben führen.
Am 03. Juni dieses Jahres hat der Bundestagsabgeordnete Sven Lehmann (Bündnis 90/Die Grünen) einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der die Menschenrechte von trans und inter Personen endlich verwirklichen möchte. Der Entwurf zum sogenannten Selbstbestimmungsgesetz (SelbstBestG) ist auch online einsehbar.
Das Gesetz lässt keine Wünsche offen für betroffene Personen und wäre die optimale Lösung das veraltete und menschenverachtende TSG zu kippen.
Xenia, Studentin und Mit-Gründerin des Queer Lexikons, hat sich mit dem SelbstBestG näher befasst und daraufhin die Initiative #AlleGutenDingeJetzt gegründet.
Wir haben mit ihr über ihre Aktion gesprochen:
FoS (3): Hallo Xenia, vielen Dank, dass du Lust hast, uns ein paar Fragen zu #AlleGutenDingeJetzt zu beantworten. Vielleicht magst du erstmal erzählen, was das überhaupt ist, „Alle guten Dinge jetzt”?
Xenia: Das ist zunächst mal eine sogenannte „generische” Domain – also wie zum Beispiel queer-lexikon.net, nur dass die Endung jetzt erst vor wenigen Jahren dazu kam. Die Domain habe ich von einer Freundin bekommen, die sie selbst nie wirklich genutzt hat. Ich hab dann quasi drauf gewartet, dass mir was Gutes einfällt.
Eigentlich wollte ich mich diesen Sommer hinsetzen und alle relevanten Forderungen, die für eine Reform des TSG wichtig sind, aufschreiben. Die Initiative wäre dann gewesen: „Schreibt euren Abgeordneten, dass es höchste Zeit für eine Reform ist, dass sie sich vernetzen sollen und ein Gesetz erarbeiten, in dem das alles drin ist.” Dann kam Sven Lehmann und hat angekündigt, genau so ein Gesetz in den Bundestag einzubringen – ohne, dass ich überhaupt losprogrammiert hatte. Dadurch war mein halbes Projekt weg: Alle Guten Dinge, die ich für das Gesetz, das das TSG ersetzt, haben wollte, liegen seitdem auf dem Tisch.
Der zweite Teil blieb: Eine Einmischanleitung. Welche Abgeordneten im Bundestag sind für mich zuständig, wie kann ich sie erreichen, wie mache ich darauf aufmerksam, was ich will, und warum ist das wichtig? Es zählt vor allem, die Abgeordneten im eigenen Wahlkreis zu erreichen. Per Verfassung vertreten zwar eigentlich alle alle. Aber realistisch gesehen kümmert es Leute, die aus dem Norden Schleswig-Holsteins gewählt wurden, eher nicht, wenn Menschen aus Konstanz sich mit einem Anliegen an sie wenden.
FoS: #AlleGutenDingeJetzt ist also der Aufruf, unbedingt aktiv zu werden und sich aktiv bei den eigenen, lokalen Abgeordeneten ausdrücklich für den neuen Gesetzesentwurf auszusprechen. Jetzt ist ja zum Beispiel nicht jede Person Parteimitglied, vielleicht haben manche das Gefühl, sich deshalb nicht politisch einsetzen zu können. Deine Aktion zeigt, dass das natürlich trotzdem geht. Wieviel Einfluss haben Bürger*innen denn auf so einen neuen Gesetzesentwurf? Wie ist da deine Einschätzung?
Xenia: Die Antwort ist ein großes „Eigentlich”: eigentlich sehr viel. Die Abgeordneten aus meinem Wahlkreis sollen mich und alle anderen Menschen da vertreten. Ihre Mandate sind frei. Sie sind nur und wirklich nur an ihr Gewissen gebunden. Kein Gesetz, keine Fraktionsrichtlinie, nichts darf sie in ihrer Entscheidung binden.
Wenn ich meine Abgeordneten also überzeuge, ist das eigentlich kein Problem.
Aber: Bundespolitik funktioniert in der Regel nicht von unten nach oben. Allermeistens ist es auch nicht der Bundestag, der Gesetzentwürfe erarbeitet und verabschiedet, sodass die Regierung sie dann umsetzen kann. Vielmehr erarbeiten die Bundesministerien die Entwürfe; die werden dann mit der Mehrheit der Regierungskoalition verabschiedet. Die politische Abwägung hier schwankt zwischen „mehr Demokratie” und „mehr Stabilität” – und bisher wurde eigentlich so gut wie immer mit „mehr Stabilität” regiert. Die Verfassung bindet uns da aber nicht dran. Das ist pure Gewohnheit.
FoS: Du gibst auf der Website eine konkrete Anleitung, wie Bürger*innen diesen Brief an ihre lokalen Abgeordneten verfassen können. Das ist ja schon eine sehr detaillierte Hilfestellung und eine große Vereinfachung für Menschen, die helfen wollen, aber zum Beispiel nicht unmittelbar betroffen sind. Warum ist es dir und warum ist es grundsätzlich so wichtig, dass das TSG endlich gekippt und durch das SelbstBestG ersetzt wird?
Xenia: Da gibt es sehr viele Gründe, die sich alle in einen oder mehrere dieser drei Bereiche einordnen lassen: rechtliche Vorgaben, wissenschaftliche Erkenntnisse und unnötige Gängelei.
Rechtliche Vorgaben sind zum Beispiel Beschlüsse des Bundesrates oder des Europäischen Rates, die die Bundesregierung auffordern, rechtliche Möglichkeiten für die Änderung von Name und/oder Personenstand, die anders sind als das, was das TSG bietet, einzuführen.
Das TSG ist bald 40 Jahre alt. Das wissenschaftliche Verständnis von Geschlecht hat sich seither stark verändert. Falls das TSG je dem Stand der Wissenschaft entsprach, ist das heute nicht mehr der Fall. Und unabhängig davon, worum es hier genau geht, sollte eine halbwegs fortschrittliche Gesellschaft eigentlich keine Gesetze haben, die auf veralteten Annahmen basieren.
Zuletzt: Unnötige Gängelei. Standesämter sind die Ämter, die sich mit dem Personenstand befassen. In den Standesämtern liegen die Geburtsurkunden. Wenn die geändert werden sollen, dann gehe ich wohin? Richtig zum Amtsgericht, das seinen Sitz da hat, wo auch ein Landgericht ist. Das wäre wie, wenn ich den Wohnsitz wechsle und dafür erstmal in die übernächste Großstadt aufs Gericht gehen muss, weil das Einwohnermeldeamt mir nicht glaubt, dass ich umgezogen bin. Vor Gericht werden dann auch noch zwei Gutachten dafür verlangt, dass die antragstellenden Personen auch wirklich trans sind und dass sich das auch in Zukunft nicht mehr ändern wird. Das fällt sowohl in die Gängelei als auch in die Wissenschaftlichkeit. Geschlecht ist niemals statisch und kann sich immer noch mal ändern. Im Voraus weiß das niemand so genau.
So ein Gutachten kann korrekterweise also eigentlich niemand mehr ausstellen. Geschlecht selbst lässt sich in solchen Gutachten auch nicht messen oder testen. Im Wesentlichen kann also nur aufgeschrieben werden, was die Personen selbst über sich aussagen. Das ist eine gewaltige Papierverschwendung und Bevormundung.
Eine Überlappung aus der Wissenschaft und den rechtlichen Vorgaben ist dann auch noch die Tatsache, dass es in Deutschland vier mögliche Geschlechtseinträge gibt. Das TSG erlaubt aber nur, von männlich zu weiblich oder in die umgekehrte Richtung zu wechseln. Das ist etwas inkonsequent und insgesamt je nach Konstellation super unübersichtlich.
FoS: Im Dezember 2018 ist Paragraph 45b des Personenstandsgesetz in Kraft getreten. Demnach ist es möglich, mit einem hausärztlichen Attest und der Diagnose „Variante der Geschlechtsentwicklung” Namen und Personenstand beim örtlichen Standesamt ändern zu lassen (in: männlich, weiblich, divers oder offen lassend).
Das Gesetz wurde auf Drängen der Initiative „Dritte Option” eingeführt und war vor allem für inter und nicht-binäre4 Menschen gedacht, aber auch trans Personen konnten so das kostenaufwändige und menschenunwürdige TSG umgehen und recht unbürokratisch ihren richtigen Vornamen und ihren richtigen Geschlechtseintrag in ihrer Geburtsurkunde festhalten lassen. Inzwischen wurde regierungsseitig dieser Schritt für trans und nicht-binäre (4) Menschen unterbunden und Standesämter sind angehalten worden, die Anträge auf diese Weise zur Namens- und Personenstandsänderung bei trans Menschen abzulehnen und auf das TSG zu verweisen. Warum ist das nicht der jetzt offizielle Weg für trans Menschen geworden? Und wie ist der Prozess im SelbstBestG, den eigenen Vornamen und Personenstand zu ändern, vorgesehen?
Xenia: 45b wurde nach dem Minimalprinzip irgendwie ins Personenstandsgesetz reingefrickelt. Dabei wurde rechtlich der Begriff Variante der Geschlechtsentwicklung erfunden, von dem wir immer noch nicht so genau wissen, was er jetzt bedeutet und was nicht. Wer aber nachweisen kann, eine solche zu haben, kann mit diesem Nachweis – ohne Begründung, nur ein Papier, auf dem steht, dass die Person eine solche Variante hat, mit einer ärztlichen Unterschrift darunter – auf dem Standesamt Namen und Personenstand ändern lassen. Der BGH ist mittlerweile nach einer abenteuerlichen Argumentation der Ansicht, dass sich der Paragraph nur an intergeschlechtliche Leute richtet und dass Intergeschlechtlichkeit sich immer auch körperlich manifestieren muss. Transsein oder Nicht-Binärität fasst der BGH hier als empfundene Intersexualität zusammen, was schon allein als Wort ziemlicher Quatsch ist. Gegen den Beschluss gibt es jetzt auch eine weitreichende Verfassungsbeschwerde, die von der Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt wird.
Beim nun im Selbstbestimmungsgesetz vorgeschlagenen Prozess gehe ich auf’s Amt, sage, dass ich gerne meinen Vornamen und meinen Geschlechtseintrag ändern will, sage wie der Vorname sein soll, wie der Geschlechtseintrag sein soll, und wenn ich über 14 Jahre alt bin und das nicht im letzten Jahr schon gemacht hab, dann tritt das, nach meiner Kenntnis, sofort unverzüglich in Kraft.
FoS: Kurz zusammengefasst, was enthält das SelbstBestG alles noch für Veränderungen und Vorteile im Vergleich zum TSG?
Xenia: Falls ich einen geschlechtsspezifischen Nachnamen habe, kann ich den im Selbstbestimmungsgesetz gleich mit ändern und bekomme den Rechtsanspruch, dass Dokumente rückwirkend auf meinen Namen korrekt ausgestellt werden, ebenso Personenkennziffern wie bei der Renten- oder Sozialversicherung. Statt wie bisher, Gutachten und mindestens für die Übernahme von Leistungen durch die Krankenkasse auch Psychotherapie rechtlich verpflichtend zu machen, soll es unabhängige Beratungsstellen geben, bei denen sich Menschen, die sich über ihr Geschlecht oder ihre rechtlichen Möglichkeiten unsicher sind, beraten lassen können.
Dazu kommt noch, dass Änderungen bereits ab einem Alter von 14 Jahren möglich sind. Gleichzeitig werden inter Kinder besser geschützt und nicht medizinisch notwendige genitalverändernde Operationen unter 14 Jahren endlich kategorisch verboten – und somit auch hier das Recht auf körperliche Unversehrtheit endlich gewahrt.
FoS: Neben diesem großen bürokratisch und kostenaufwändigen Apparat, dem trans Menschen derzeit noch durch das TSG ausgesetzt sind, kommen ja auch viele persönliche Probleme dazu. Es braucht zum Beispiel viele Therapiestunden und Gutachten, die erstellt werden müssen, mit denen man das eigene trans sein „beweisen” muss. Das ist hochgradig übergriffig und hat nichts mit Selbstbestimmung zu tun. Wie wird das eigentlich außerhalb Deutschlands gehandhabt? Hast du zufällig Informationen dazu, ob es schon andere Länder gibt, die sowas wie ein Selbstbestimmungsgesetz eingeführt haben und wie sich das auf das Wohlbefinden und die (mentale) Gesundheit Betroffener ausgewirkt hat?
Xenia: Dänemark, Irland, Malta und Belgien haben zum Beispiel selbstbestimmte Lösungen. Ich kenne keine Studien, die sich direkt damit befassen, was für Einflüsse ein selbstbestimmtes Verfahren hat. Ich weiß aber, dass die Lebenserwartung für Menschen, die trans sind, erschreckend niedrig ist und dass neben Anerkennung der Geschlechtsidentität im direkten sozialen Umfeld der Zugang vor allem zu medizinischer Transition entscheidende Faktoren sind, diese zu verlängern.
FoS: Also ist das SelbstBestG unbedingt notwendig! Am Freitag, den 19.06.2020 wird der Gesetzesentwurf im Bundestag präsentiert und es ist damit zu rechnen, dass andere, vor allem aktuell regierende Parteien, mit Gegenentwürfen kommen. Was genau passiert denn am Freitag im Bundestag? Wird es direkt eine Abstimmung über das Gesetz geben?
Xenia: Am Freitag ist die sogenannte erste Lesung. In den meisten Parlamenten gibt es drei Lesungen für Gesetzentwürfe. Die erste Lesung ist sozusagen dafür da, das Anliegen und den Entwurf vorzustellen. In einer hochvernetzten Gesellschaft wie heute wirkt das vielleicht etwas altbacken, könnten die Beteiligten doch einfach schon mal eine Mail rumschicken. Am Ende der ersten Lesung kann auf Antrag direkt die zweite Lesung anberaumt werden. Üblich ist aber, dass geschaut wird, in die Zuständigkeit welcher Ausschüsse ein Gesetzentwurf fällt, und den Entwurf dann in diese zu überweisen.
Ausschüsse sind Untergremien des Bundestages, die jeweils so besetzt sind, dass sie die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag widerspiegeln. Dort wird dann über den Entwurf und mögliche Änderungen beraten und am Ende eine Beschlussempfehlung verfasst, die beinhaltet, ob erstens empfohlen wird, dem Gesetz zuzustimmen, und zweitens, welche Änderungen noch am Entwurf gemacht werden sollen.
Mit dem Vorliegen einer Beschlussempfehlung wird dann die zweite Lesung auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt. In der zweiten Lesung können einzelne Abgeordnete Änderungsanträge einbringen, über die dann abgestimmt wird. Wenn alle Änderungsanträge durchgearbeitet sind, endet die zweite Lesung. Sobald die dann geänderte Verfassung verteilt ist, kann zwei Tage später mit der dritten Lesung fortgesetzt werden.
Die dritte Lesung ähnelt der ersten; es kann eine allgemeinere Aussprache geben. Nur in Sonderfällen können noch Änderungsanträge eingebracht werden. Am Ende der dritten Lesung erfolgt die Schlussabstimmung mit einfacher Mehrheit. Erhält ein Entwurf mehr „Ja”- als „Nein”-Stimmen, ist er angenommen und wird dann an den Bundesrat weitergegeben. Bei bestimmten Gesetzesvorhaben muss dieser unbedingt zustimmen, bei anderen reicht es, dass er binnen 14 Tagen nicht widerspricht. Formal in Kraft treten kann ein Gesetz, wenn es vom Bundestag verabschiedet, vom Bundesrat beschlossen und vom Bundespräsident unterschrieben und bekanntgemacht wurde. Der letzte Schritt ist meistens formal, die Unterschrift kann aber bei Zweifel daran, ob das Gesetz verfassungsgemäß wäre, verweigert werden.
Unabhängig vom konkurrierenden Gesetzesentwurf, den das Bundesjustizministerium, das von einer SPD-Ministerin geführt wird, nun angekündigt hat, ist die größte Schwierigkeit für eine mögliche Einführung des SelbstBestG der Innenausschuss. Der kann mit den Stimmen der GroKo das Gesetz theoretisch einfach immer wieder vertragen, bis die Legislatur zu Ende ist. Da der Bundestag kein kontinuierliches Gremium ist, wird das Gesetzgebungsverfahren in einem solchen Fall ergebnislos beendet. Das wäre zum Beispiel bei der sogenannten „Ehe für alle” fast so passiert.
FoS: Das heißt also, bis nicht klar ist, wann genau das Gesetz beschlossen wird, müssen wir unbedingt politischen Druck machen und immer weiter unseren lokalen Abgeordneten schreiben? Was können wir alle denn noch tun, um vor allem Betroffene zu unterstützen und das SelbstBestG Realität werden zu lassen?
Xenia: Das habe ich ja gerade schon angedeutet. Die zwei großen Fragen, die sich jetzt stellen sind: Was wird der SPD-Entwurf hergeben? Die SPD hatte letztes Jahr schon einen Reformvorschlag, der war jetzt nicht so super und wurde verworfen und ich habe so meine Zweifel, dass sich da substanziell etwas getan hat. Wir werden da die Augen offen halten und gegebenenfalls eine Anleitung veröffentlichen, wem da geschrieben werden kann und wie die Argumente aussehen.
Zweitens: Was macht der Innenausschuss? Da Ausschüsse meistens nicht öffentlich tagen, können wir hier nur nach den Tagesordnungen gehen, die veröffentlicht werden. Auch hier kann es eine Einmischanleitung geben, den demokratischen Mitgliedern des Ausschusses eine Bitte zukommen zu lassen, sich endlich um den Entwurf zu kümmern.
Drittens (ja ich weiß, ich habe gerade eigentlich von zwei großen Dingen gesprochen): Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereicht, da sie der Ansicht ist, dass sowohl das TSG als auch das Personenstandsgesetz in der jetzigen Fassung verfassungswidrig sind.
Einerseits sollten wir es der GroKo und der Bundesregierung nicht duchgehen lassen, jetzt das Selbstbestimmungsgesetz zu verzögern, weil erst einmal das Urteil abgewartet werden soll. Andererseits wird es spannend, zu sehen, ob das BVerfG die Beschwerde annimmt, wann das Urteil erwartet wird und was die Konsequenzen daraus sein werden. Aus Wir schreiben eine Einmischanleitung, weil ein Gesetzentwurf sehr gut ist wurde quasi über Nacht ein Drei-Körper-Problem. Es bleibt also spannend.
FoS: Wenn wir dich persönlich unterstützen wollen und/oder noch weitere Fragen zu #AlleGutenDingeJetzt haben: Wie können wir dich denn am besten erreichen?
Xenia: Die Initiative ist auf Twitter oder per E-Mail am besten erreichbar. Unterstützt werden kann das Selbstbestimmungsgesetz, und das ist ja das große Anliegen von #AlleGutenDingeJetzt, durch Briefe und Mails, durch das Weitererzählen der Aktion.
FoS: Liebe Xenia, herzlichen Dank für deine Zeit und deine ausführlichen Antworten zu dem TSG und dem für betroffene Menschen so wichtigen Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes.
Es wird Zeit und ist längst überfällig für: #AlleGutenDingeJetzt.
(1-4) Glossar (in aufkommender Reihenfolge)
trans = Personen, denen bei der Geburt nicht das richtige Geschlecht zugewiesen wurde
inter = Personen, die bei der Geburt nicht eindeutig einem Geschlecht zugewiesen konnten
FoS = Feminismus oder Schlägerei, hier als Redaktionsteam zu verstehen
nicht-binär = Personen, die sich nicht dem zugewiesenen, aber auch nicht mit einem binären Geschlecht (männlich oder weiblich) identifizieren
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